WEITREICHENDE AUSGANGSSPERREN IN RHEINLAND-PFALZ

RHEINLAND-PFALZ STAATLICHE MAßNAHMEN

Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Neustadt, Speyer und Ludwigshafen haben ab Samstag, den 21.03.2020 weitreichende Ausgangssperren verhängt. So dürfen öffentliche Orte, wie z.B. Straßen, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen nur noch in den in den jeweiligen Verordnungen geregelten Ausnahmefällen betreten werden. Auch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wird massiv eingeschränkt.

Zu dem Ausnahmen zählen beispielsweise Arztbesuche, Wege zur Arbeit, Einkauf zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen. Auch Spaziergänge und Ausführen von Haustiere sind weiter zulässig. Allerdings dürfen nie mehr als zwei Personen oder nur Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, gemeinsam die öffentlichen Orte betreten und müssen diese zügig durchschreiten. Das Verweilen an öffentlichen Orten ist nicht zulässig.

Die Links zu den Allgemeinverfügungen:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/media/docs/aktuelles/amtsblatt/2020/amtsblatt18_2020.pdf

https://www.germersheim.eu/stadt_germersheim/News/Aktuelles/Aktuelle%20Informationen%20%C3%BCber%20Corona-Situation/

https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/

https://www.neustadt.eu/

https://www.speyer.de/sv_speyer/de/Rathaus/Medien-Infos/Aktuelle%20Infos/Aktuelle%20Informationen%20zum%20Coronavirus/ALLGEMEINVERF%C3%9CGUNG%20-%20Betretungsverbot%202020-03-20.pdf

https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/

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