AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR BEWOHNER VON ALTEN- & PFLEGEHEIMEN

BADEN-WÜRTTEMBERG

Bekannt sind die im ganzen Bundesgebiet erlassenen Kontaktsperren, die dafür sorgen, dass wir uns i.d.R. nur noch maximal zu zweit im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.

Nahezu unbekannt ist hingegen die Ausgangssperre für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen.

Der Ministerrat hat am 07.04.2020 beschlossen, dass die Bewohner solcher Einrichtungen nur noch aus „triftigen Gründen“ raus dürfen. Triftige Gründe sind beispielsweise Arztbesuche. Aber sogar schon Spaziergänge sollen nach Möglichkeit nur noch auf dem Gelände der Einrichtungen stattfinden.

Eine weitere Maßnahme, die der Ministerrat beschlossen hat, ist die Einschränkung des Besuchsrecht von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Einrichtungen der Behindertenhilfe, die schwerstmehrfachbehinderte Menschen betreuen. Als Grund wird angegeben, dass in diesen Einrichtungen die Gefahr besonders groß sei, sich mit dem Virus anzustecken und daran zu sterben. Besuche sind daher nur unter strengen Schutzvorkehrungen erlaubt.

Auf diese Weise will der Ministerrat verhindern, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die oft von ihren Angehörigen abgeholt werden, sich in dieser Zeit der Besuchsphase infizieren, da das Schutzniveau bei solchen Ausflügen nicht in dem hohen Maße gesichert sei, wie in der Einrichtung.

Es ist nicht bekannt, ob der Ministerrat sich Gedanken darüber gemacht hat, wie schlimm es für alte Menschen sein kann, in ihrer letzten Lebensphase nicht mehr ihre Angehörigen besuchen zu dürfen.

#digitaleNestwaerme

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert