Das Land Baden-Württemberg hat am Dienstag, den 28.07.2020, angekündigt, dass weitere Hilfen für Veranstalter und für die Eventbranche unterwegs sind.
Tilgungszuschüsse
Das nun neu aufgelegte Programm soll Unternehmen – aber auch Selbständige – insbesondere des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen. Das Land Baden-Württemberg hat insofern nun ausdrücklich erkannt, dass vor allem diese Branchen besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen wurden und signalisiert zusätzliche Unterstützung.
Gedacht sind die Zuschüsse für die laufenden Tilgungsraten für Kredite, die der Unternehmer oder das Unternehmen zur Überbrückung finanzieller Engpässe aufnehmen musste.
Voraussetzungen
Zwar sind viele Details noch nicht endgültig geklärt. Allerdings gibt das Land Baden-Württemberg bisher die folgenden Rahmenbedingungen an:
- Der Tilgungszuschuss fördert von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent.
- Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten.
- Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000,00 Euro je Antragsteller.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb
- mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
- aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen.
- Das Programm kann kombiniert werden mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn.
Wann nun die tatsächliche Umsetzung erfolgt, hängt nach Angaben des Landes davon ab, wie schnell der einbezogene Dienstleister reagiert. Wir bleiben selbstverständlich für Sie an der Sache dran und stehen für rechtliche Fragen gerne zur Verfügung.
Informationsstand: 31.07.2020, 14:00 Uhr
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