NOTFALL-KREDITE VOM STAAT

GELD

Wenn die EU endgültig den Weg frei macht, kommen zu 100% staatlich abgesicherte Kredite für Unternehmen. Nein: An dieser Stelle kein Jubelschrei.

Der Gesetzgeber legt nach, da für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die Zuschüsse in Form der Corona-Soforthilfe nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind.

Die Bedingungen für die Kredite im Detail sind noch nicht bekannt, veröffentlicht wurden bisher nur Stichpunkte:

Bedingungen

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
  2. Seit 01.01.2019 (oder früher) am Markt aktiv
  3. Mit Gewinn im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  4. Am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse

können einen Kredit erhalten wie folgt:

  • pro Unternehmen bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019,
  • maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern,
  • maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

Weitere Konditionen:

  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Es ist im Gespräch, dass eine Umschuldung mit einer geringeren Zinsbelastung in einen normalen KfW-Kredit später möglich sein soll, dann natürlich mit einer geringeren staatlichen Besicherung. Das zieht also nur dann, wenn das Unternehmen nach der Krise wieder „normal kreditwürdig“ ist.

In der Süddeutschen steht, die Hausbanken sollen nur „noch als Zahlstelle fungieren, ihretwegen soll sich die Auszahlung der Finanzhilfen nicht mehr verzögern.“

Laut Bundeswirtschaftsministerium habe der KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig gesagt: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.“

Was bedeutet das nun konkret?

Wir dürfen gespannt auf die Ausformulierung sein. Auch Laien dürften sich bei og. Auflistung der Bedingungen viele Fragen stellen:

  1. Woran bemisst sich die Kredithöhe? Wenn ich „bis zu“ 3 Monatsumsätze Darlehen bekommen kann, was muss ich nachweisen, um dieses Volumen voll ausschöpfen zu dürfen? Gilt hier das Prinzip für den Corona-Soforthilfezuschuss und ist eine ähnliche Liquiditätsplanung, wie wir sie hier dargestellt haben, dafür vorzulegen?
  2. Geht es um die Monatsumsätze April, Mai, Juni 2019, wenn der Kredit für den Ausfalll dieser Umsätze im Jahr 2020 dienen soll? Oder wird der Jahresumsatz 2019 geviertelt? Oder wird nur der durch den Wegfall des Umsatzes verursachte Verlust vorfinanziert?
  3. Was genau sind „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ und wie wird das geprüft? Muss das Finanzamt bestätigen, dass die Steuererklärungen ordentlich abgegeben und die Steuern bezahlt wurden? Oder wird das daraus abgeleitet, dass die Bilanz 2019 jetzt schon vorliegt?
  4. Bedeutet „ohne weitere Kreditrisikoprüfung“, dass Unternehmen, die durch Corona ihre Existenzgrundlage vollständig verloren haben, und keine Chance haben, den Kredit zurückzuzahlen, trotzdem einen Kredit erhalten können?

Beispielsrechnung 1

Ich habe einmal durchkalkuliert, wie es eventuell ausschauen könnte. Als Beispiel 1 dient ein Beratungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH mit 25 Mitarbeitern, das einen Jahresumsatz von 3,2 Mio Euro macht. Am 31.12.2019 war dieses Unternehmen länger als 1 Jahr am Markt und es hat in 2019 einen Gewinn von 230.000 Euro gemacht. Als Nachweis dafür kann das Unternehmen einen Jahresabschluss und seine Steuerbescheide für die Jahre 2018 und früher vorlegen, welche das Unternehmen nachweislich bezahlt hat.

Nehmen wir mal an, das Unternehmen wäre damit im Sinne des Sofortkredits kredittauglich.

Da die Berater derzeit quasi vollständig lahmgelegt sind, ergibt die Liquiditätsplanung des Unternehmens, dass statt des letztjährigen Umsatzes von 800.000 Euro pro Quartal im Quartal von April bis Juni 2020 nur 200.000 Euro zu erwarten sind. Die Kosten bleiben nahezu gleich. Dann könnte man folgende Rechnungen aufmachen:

2019April – Juni 2020 geplantApril – Juni 2020 bei CoronaGesamtjahr 2020
Umsatz3.200.000,00800.000,00   200.000,002.600.000,00
(????)
Kosten2.970.000,00 742.500,00     742.500,00 2.970.000,00
Gewinn nach Steuern (Steuerlast: ca. 120 TE)230.000,00    57.500,00
Verlust April – Juni-520.000,00
Verlust220.000,00

Die vorstehende Berechnung tut so, als wäre nur das 2. Quartal ausfallbehaftet und als ginge es im Juli weiter wie in 2019. Das ist vielleicht zu optimistisch. Ungeachtet dessen: Welchen Kreditbetrag bekommt das Unternehmen denn nun? 600.000 Euro für den weggefallenen Umsatz im zweiten Quartal? Eine Verlustvorfinanzierung für das 2. Quartal (520 TE) oder nur eine für das Gesamtjahr (220 TE)?

Sagen wir, das Unternehmen würde einen Kredit von 500.000 Euro zur Verlustvorfinanzierung bekommen. Wie zahlt es diesen zurück?

Bei einer Finanzierung über 10 Jahre mit 3% Zins, möglicherweise gegen eine Tilgungsaussetzung von einem Jahr würden sich Jahresraten von 58.000 Euro für Zins und Tilgung ergeben.

Risiken

Bei einem Gewinn von normalerweise 230.000 Euro wird das Unternehmen – vielleicht – den Kredit problemlos bedienen können. Das gilt allerdings nicht,

  • wenn das Unternehmen schon vorher umfänglich kreditfinanziert war. Dann hat es wesentliche Teile seines Gewinns schon bisher vollständig an Kreditgeber abgeführt
  • wenn das Unternehmen seinen Gewinn normalerweise verwenden muss, um ihn zu reinvestieren. Dann verschlechtern sich durch den neuen Kredit die Zukunftsaussichten
  • wenn die Gesellschafter ihre Anteile am Unternehmen kreditfinanziert erworben haben. Dann benötigen sie im Zweifel die Gewinne, um diese Kredite zu finanzieren

Beispielsrechnung 2

Das zweite Unternehmen sei nicht so gut aufgestellt, war bisher aber trotzdem solide. Eine kleine Werbeagentur mit 10 Mitarbeitern, hoher Kostenquote und daher kleinem trotzdem nicht unansehnlichen Gewinn. Der Geschäftssführer geht davon aus, dass sich der Umsatz das ganze Jahr nicht erholen wird, weil seine Kunden sehr vorsichtig wären bei neuen Werbeaufträgen.

2019April – Juni 2020 geplantApril – Juni 2020 bei CoronaGesamtjahr 2020
Umsatz 1.000.000,00     250.000,0025.000,00325.000,00
Kosten950.000,00237.500,00237.500,00950.000,00
???
Gewinn 2019 50.000,0012.500,00
Verlust April – Juni 2020-212.500,00
Verlust 2020-625.000,00

Die Rechnung für das Gesamtjahr sieht so schlimm aus, weil zu Modellzwecken keine Möglichkeiten zur Kostenreduzierung ergriffen wurden. Trotzdem ist offensichtlich: hier griffe eine Verlustvorfinanzierung fürs 2. Quartal zu kurz. Eine Verlustvorfinanzierung für das Gesamtjahr gibt der Staat nicht – und selbst 500.000 Euro könnte das Unternehmen sich kaum leisten.

Wenn hier ein Kredit beantragt und gewährt wird, weil die Kreditwürdigkeit nicht überprüft wird, wird letztendlich Geld verbrannt. Es kann sein, dass der Staat das trotzdem möchte, weil hinter den Kosten ja Mitarbeiter und Lieferanten stehen. Allerdings fragt sich, ob sich daran noch jemand erinnert, wenn die Kredite am Ende ausfallen und dafür dann Einzelverantwortliche gesucht werden.

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