ZUKUNFTSFONDS STARKE WIRTSCHAFT RHEINLAND-PFALZ

GELD RHEINLAND-PFALZ

Die Antragstellung für das von der Bundesregierung beschlossene Corona-Soforthilfe-Programm, das sich an kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe richtet, wird in Rheinland-Pfalz über die landeseigene Investitions- und Strukturbank (ISB) erfolgen.

Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss sind Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 9000 Euro für drei Monate für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten möglich; Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten sollen bis zu 15.000 Euro erhalten.

Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz als Ergänzung zum Bundesprogramm, zur Unterstützung von Solo-Selbständigen und Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ aufgelegt.

Ansprechpartner für das Programm sind die Hausbanken, die in Zusammenarbeit mit der ISB das Programm abwickeln werden. Auf Nachfrage von vom 26.03.2020 teilte des Wirtschaftsministerium in Mainz mit, dass man davon ausgeht, dass das Antragsformular für das Bundesprogramm für das Land Rheinland-Pfalz zu Beginn der nächsten Woche von der Homepage der ISB https://www.isb.rlp.de/ herunter geladen werden kann und den Hausbanken ab der nächsten Woche auch das Antragsformular für das ergänzende Landesprogramm zur Verfügung steht.

Dieser Gastbeitrag stammt von:

Frank Armbruster, Wirtschafts- und Kreditmediator
KANZLEI | Konfliktmanagementberatung & Human Factors
Staatlich anerkannte Güte- und Streitbeilegungsstelle
+49 721 603200-10 https://frankarmbruster.de/



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