CORONA-SOFORTHILFE FÜR KULTUR- UND KREATIVSCHAFFENDE

GELD

Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe stellt auf seiner Webseite die aktuellen Finanzhilfen für Kultur- und Kreativschaffende in der Corona-Krise vor und liefert damit einen guten Überblick über die möglichen Maßnahmen. Wir stellen im Folgenden die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler näher vor, die der Landtag von Baden-Württemberg aufgelegt hat und beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragt werden kann.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind insbesondere

Soloselbstständige im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, dazu gehören z.B. MusikerInnen, DesignerInnen, ArchtitektInnen

Klein- und Kleinstunternehmen bis maximal 50 Beschäftigte, dazu gehörten z.B. private Musikschulen, Kinos, Kunsthändler.

Angehörige der Freien Berufen, dazu gehören z.B. KünstlerInnen, MusikerInnen, SchriftstellerInnen, JournalistInnen, ÜbersetzerInnen, TheaterpädagogInnen

Voraussetzung für den Zuschuss

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder massive Liquiditätsengpässe geraten ist.

Antragsteller mit bis zu fünf Beschäftigten sind nur antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Der Haupt- bzw. Wohnsitz des Antragsstellers muss in Baden-Württemberg liegen.

Maximale Zuschusshöhe

9.000 € für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten

15.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

30.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Was die Behörde wissen will

Angaben zum Unternehmen (Sitz, Größe),

Angaben zu dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie eingetretenen Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruch,

Angaben zu möglicherweise erhaltenen oder beantragten vergleichbaren staatlichen Hilfen,

Grundlagen der De-minimis-Verordnung (die de-minimis Grenze besagt, dass man zwar einerseits nicht unbegrenzt Zuschüsse beziehen darf, weil dies zur Wettbewerbsverzerrung führen würde, andererseits soll nicht jeder noch so kleine Zuschuss überprüft werden müssen).

Antragsformular

Das Antragsformular für die Corona-Soforthilfe finden Sie hier.

Sie zählen sich nicht zu der Gruppe der antragsberechtigten Kultur- und Kreativschaffenden? Dann sehen Sie hier nach, ob es auch für Sie Finanzhilfen gibt, die Sie in Anspruch nehmen können. Eine Übersicht der Finanzhilfen nach Bundesländern sortiert, finden Sie hier.

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