Der Bund hat ein umfassendes Programm über nicht rückzahlbare Zuschüsse als Soforthilfe für kleine Unternehmen erstellt, meist „Corona-Soforthilfe“ genannt. Dieses steht neben der Möglichkeit der Darlehensaufnahme wird gerade von den einzelnen Bundesländern umsetzt. Wir stellen auf dieser Seite nach und nach zusammen, wo Sie die Förderinformationen finden.
Bitte beachten: Manche Bundesländer stocken die Förderung des Bundes aus eigenen Mitteln auf. Die Bedingungen in den einzelnen Bundesländern fallen daher unterschiedlich aus, so dass Ausführungen zu einem Bundesland nicht immer 1:1 auf ein anderes übertragen werden kann. Bitte beachten Sie das unbedingt bei Ihren eigenen Recherchen.
Hier die Programme der Bundesländer:
Anträge schon online möglich
Baden-Württemberg
Die Anträge für Baden-Württemberg sind bereits öffentlich (seit 25.03.), hierzu unsere Artikel hier und hier. Die vorgenannten Artikel beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.
Schleswig-Holstein
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Bremen
Antragstellung demnächst möglich
Nordrhein-Westfalen
Rahmenbedingungen (Antragstellung geplant ab 27.03.)
Berlin
Rahmenbedingungen (Antragstellung geplant ab 27.03.)
Hessen
Rahmenbedingungen (Antragstellung möglich ab 30.03.)
Sachsen-Anhalt
Rahmenbedingungen (Antragstellung möglich ab 30.03.)
Antrag dann unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
Brandenburg
Rahmenbedingungen (Antragstellung voraussichtlich ab 1.4.)
Rheinland-Pfalz
Antrag nach Fertigstellung hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/ (unter der Rubrik „Soforthilfe für Selbständige und kleine Unternehmen“ – geplant ab der Woche vom 30.03.)
Bayern
Rahmenbedingungen (Antragstellung geplant ab der Woche vom 30.03.)
Sachsen
Rahmenbedingungen (noch nichts näheres zu Inhalten der Soforthilfe und zur Antragstellung mitgeteilt)
Hamburg
Rahmenbedingungen (noch nichts zu näheren Inhalten der Soforthilfe und zum Datum mitgeteilt, wann Antrag möglich wird)