CORONA-SOFORTHILFE IN BADEN-WÜRTTEMBERG BEANTRAGEN

GELD

Baden-Württemberg ist Vorreiter, seit heute Abend – Mittwoch, 25.03.2020 – ist für dieses Land das Antragsformular für die Corona-Soforthilfe online.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Sehr wichtig: Der Antrag kann nicht per Post eingereicht werden.

Bitte

  • füllen Sie den Antrag aus (Einzelheiten zum Ausfüllen in unserem Artikel „Die Zuschüsse kommen„, der Artikel wurden in den letzten Stunden laufend aktualisiert, bitte also nochmal prüfen, ob sich etwas geändert hat).
  • unterzeichnen Sie ihn,
  • scannen Sie ihn als PDF ein,
  • und reichen Sie ihn dann ausschließlich über das Online-Portal ein: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen

Bitte wundern Sie sich nicht: Das Online-Portal ist von den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern eingerichtet worden.
Die Kammern unterstützen als Verwaltungshelfer das Land Baden-Württemberg und organisieren die Aufnahme und Prüfung der Anträge.
Keine Sorge: Auch Freiberufler dürfen ihre Anträge auf dieser Portalseite abgeben.

Ich konnte um 21:45 das Online-Portal zum ersten Mal öffnen, momentan geht es wirklich fix. Falls Ihnen das momentan nicht gelingt, gibt es ggf. zu viele Zugriffe. Don’t panic. Lassen Sie die Seite offen, zu irgendeinem Zeitpunkt öffnet sich das Portal dann doch.

Die Landesregierung verspricht auf ihrer Seite:

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Leider kann durch das hohe Antragsvolumen kein genauer Zeitpunkt für die Bewilligung beziehungsweise Auszahlung genannt werden. Die Antragsbearbeitung bis zur Auszahlung wird aber nur wenige Werktage in Anspruch nehmen.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Das heißt die Regierung hat offensichtlich viel Personal zur Bearbeitung eingeplant. Es lohnt sich daher vermutlich nicht, den heutigen Abend vor dem Rechner zu verbringen. Gehen Sie lieber nochmal Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit durch – und schlafen Sie dann ruhig.

Stand: 25.03.2020, 21.27 Uhr

#digitaleNestwaerme

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