BUNDESREGIERUNG BESCHLIEßT KFW-SCHNELLKREDIT FÜR MITTELSTAND

GELD

In einer eben verkündeten Presseerklärung (06.04.2020) hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass es ein weiteres Hilfsprogramm geben wird. Der „KfW-Schnellkredit 2020“ ermöglicht es Banken risikolos mittelständischen Unternehmen „Schnellkredite“ zur Verfügung zu stellen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv sind.

Voraussetzungen für die Kreditgewährung

Die Voraussetzungen, dass der „Sofortkredit“ gewährt wird sind:

  • Das Kreditvolumen beträgt pro Unternehmen bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal jedoch 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter und maximal 500.000 € für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
  • Das Unternehmen darf bis 31.01.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz des Kredits beträgt aktuell 3% und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
  • Die Bank erhält eine durch die KfW abgesicherte Haftungsfreistellung in Höhe von 100%, was durch den Bund abgesichert wird.
  • Um eine schnelle Bewilligung des Kredits zu ermöglichen, wird auf eine Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW verzichtet.

Der Das Hilfsprogramm muss noch vond er EU-Kommission genehmigt werden.

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