RUND 46.400 ANTRÄGE FÜR „SOFORTHILFE CORONA“ GESTELLT

GELD

Das Land Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass bereits am Donnerstag, dem 26. März, gegen 15 Uhr, rund 46.400 Anträge zur Gewährung der „Soforthilfe Corona“ gestellt worden sind.

Seit Mittwochabend, dem 25. März, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen vier Milliarden Euro bereit. Die Auszahlungen durch die L-Bank sollen nach Angaben der Landesregierung Baden-Württemberg kurzfristig erfolgen.

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Um die Hilfsgelder beantragen zu können, müssen jedoch zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Auch gibt es leider einige Unklarheiten, wann genau diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Informationen und Hilfestellungen zur richtigen Antragstellung sind unter http://covid19-recht.de/die-zuschuesse-kommen zu finden. Bei Rückfragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert