Die Bundesregierung plant eine neue Gesetzesänderung, die eine befristete Abweichung vom Arbeitszeitgesetz für bestimmte systemrelevante Berufe vorsieht.
Das Vorhaben soll es ermöglichen, längere Arbeitszeiten auf bis zu 12 Stunden anzuordnen, Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden zu reduzieren sowie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten ermöglichen.
Die „COVID19-Arbeitszeitverordnung soll befristet bis Ende Juni gelten und zwar u.a. für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten. Außerdem sollen von der Verordnung auch Landwirte, Energie- und Wasserversorger, Apotheken, Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder auch das Daten- und Netzwerkmanagement betroffen sein. In diesem Bereich sollen die Arbeitnehmer dann auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.
Sinn der Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern.
Noch handelt es sich nur um einen Referentenentwurf. Wir informieren Sie, sobald das Gesetz in Kraft ist.