346 VERSTÖßE GEGEN DAS BUNDESINFEKTIONSSCHUTZGESETZ

STRAFE

Mitte der Woche meldete die Landespolizei Baden-Württemberg, dass die Einhaltung die Corona-Verordnung konsequent überprüft werde.  So seien allein am Montag, dem 23.03.2020, insgesamt 346 Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz festgestellt worden.

Allein am Montag seien nach Angaben der Polizei bei den Schwerpunktkontrollen 431 Fahrzeuge und 2.402 Personen kontrolliert worden. Dabei seien 346 Verstöße gegen die Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes festgestellt – es kam zu 93 Straf- und 253 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Zu beachten ist, dass die Vorgaben die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht nur das Leben von uns erheblich einschränkt (http://covid19-recht.de/baden-wuerttemberg-schraenkt-das-leben-weiter-ein). Verstöße gegen die Verordnung in Verbindung mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz sind strafbewehrt. Wenn der Verstoß erheblich ist, wird sogar ein Straftatbestand verwirklicht, der mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft werden kann.

Bei Verstößen gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz handelt es sich nicht um „Kavaliersdelikte“. Es geht hier um den Schutz von Gesund und Leben von großen Teilen der Bevölkerung. Wer sich insoweit entgegen der gesetzlichen Vorgaben verhält, muss daher mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen, zumal in der aktuellen Situation der Staat versuchen muss, mit allen Mitteln die Infektionsketten zu unterbrechen.

Die Veranstaltung von Corona-Parties oder aber das Verlassen einer behördlich angeordneten Quarantäne sind beispielsweise Verhaltensweisen, für die empfindliche Strafen drohen.

Wir werden an dieser Stelle nun sukzessive über die strafrechtlichen Entwicklungen in diesem Bereich berichten.

Wenn Ihnen selbst die Begehung einer Straftat oder die Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes vorgeworfen wird und Sie hierzu fragen haben bzw. einen rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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