BUßGELDER DROHEN BEI VERSTOß GEGEN DIE CORONA-VERORDNUNG

ARBEIT GELD STAATLICHE MAßNAHMEN STRAFE

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung (CoronaVO) erneut überarbeitet. Während sich bei den Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nichts gravierend verändert hat, wurde an anderen Stellen nachgebessert. So wurde die CoronaVO beispielsweise dahingehend ergänzt, dass nun bei einem Verstoß gegen die Verordnung empfindliche Bußgelder drohen.

Bußgelder bis 1.000 € für Privatpersonen

Wer jetzt dabei erwischt werden sollte, wie er oder sie sich beispielsweise unerlaubt auf öffentlichen Plätzen mit anderen trifft, riskiert ein Bußgeld von 100 € bis 1.000 € pro Person. Dies gilt etwa für Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen. Mit diesen Bußgeldern versucht das Land, die sozialen Kontakte wirksam auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch soll versucht werden, besonders diejenigen zu schützen, die bereits chronisch krank oder besonders gefährdet sind, einen schweren Krankheitsverlauf durch das neuartige Corona-Virus zu erleiden.

Die Verhängung der Bußgelder erfolgt im Einzelfall und durch die örtliche Polizeibehörde.

Hohe Bußgelder für Verstöße gegen das Betriebsverbot

Mit besonders hohen Bußgeldern haben die Betreiber und Gastronomen zu rechnen, die ihr Unternehmen weiter für Kunden öffnen, obwohl dies aufgrund der CoronaVO ausdrücklich nicht mehr gestattet ist. Wer eine solche „geschlossene Einrichtung“ wie Bars, Clubs oder Friseursalons dennoch betreibt, dem drohen Bußgelder von 2.500 € bis 5.000 €. Bei Wiederholten Verstößen sind Bußgelder bis zu 25.000 € im Einzelfall möglich.

Hier geht’s zu der Veröffentlichung des Landes Baden-Württemberg.

Informationsstand: 30.03.2020, 11.00 Uhr

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