BADEN-WÜRTTEMBERG SCHRÄNKT DAS LEBEN NOCH WEITER EIN
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nochmals verschärft. Die Änderungen gelten ab Samstag, den 21.03.2020. Es gilt nun zusätzlich zu den bereits seit dem 18.03.2020 geltenden Regelungen (vgl. http://covid19-recht.de/baden-wuerttemberg-schraenkt-oeffentliches-leben-weiter-ein) folgendes: Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin […]
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