BAYERN ERLÄSST VORLÄUFIGE AUSGANGSBESCHRÄNKUNG

BAYERN

Das Land Bayern hat eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen.

Danach ist physischer und sozialer Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.

Untersagt wird der Betrieb von Gastronomiebetrieben jeder Art. Speisen darf man sich aber noch liefern lassen.

Ähnlich wie die Allgemeinverfügung von Heidelberg, erlaubt Bayern das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe, worunter z.B. Einkäufe des täglichen Bedarfs fallen. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist in Bayern zwar noch erlaubt, aber nur, wenn dadurch keine Gruppe gebildet wird.

Hier der Link zur Allgemeinverfügung: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf

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