NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG DER STADT HEIDELBERG – ES DROHEN ERHEBLICHE GELDBUßEN

BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Stadt Heidelberg hat am 19.03.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 wurde aufgehoben. Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art ist nun untersagt. Der Betrieb von Seniorentreffpunkten, Nagelstudios, Sonnenstudios, Kosmetikstudios, Infoständen, Camping- und Mobilhome-Anlagen ist untersagt. Ausdrücklich davon ausgenommen sind Frisöre.

Untersagt sind Ansammlungen und sonstige örtliche Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit über 5 Personen. Auch bei Ansammlungen von weniger als 5 Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Personen einzuhalten.

Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen von bis zu 2.500 €.

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