Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze veröffentlicht und betont, dass Arbeitgeber sich an dieser orientieren können.
Ziel der Maßnahme
Ziel der Maßnahme sei es, das Kassenpersonal und auch die Kunden vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.
Maßnahmenkatalog
Arbeitgeber haben folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Kunden müssen vor Betreten des Marktes und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,5m zwischen den Menschen hingewiesen werden.
- Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
- Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
- Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden.
- Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
- Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen wird auf besondere Regelungen in einem im Internet verfügbaren Merkblatt ausdrücklich hingewiesen.
Im Hinblick darauf, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Bereich Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs tätig sind einen unverzichtbaren Beitrag für uns leisten, sind die Richtlinien zu begrüßen. Hoffen wir, dass es auf diese Weise tatsächlich gelingt, Infektionen zu verhindern.