HILFE VOM FINANZAMT FÜR UNTERNEHMER

GELD

Der Staat springt für Unternehmer in die Bresche, die coronabedingt unter Liquidätsengpässen leiden. Unter anderem.möchte er die Einziehung der eigenen Steuerforderungen weniger streng handhaben.

Bitte beachten Sie: Wir gehen nach aktuellen Stand davon aus, dass diese Nachsicht sich im wesentlichen auf die Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuer bezieht, ggf. auch noch um die Gewerbesteuer. Ob der Staat Geduld zeigen wird, wenn Sie Umsatzsteuer oder Lohnsteuer nicht pünktlich abführen, bleibt abzuwarten.

An diesen Stellen hilft Ihnen der Staat:

Sie wissen nicht, wie Sie die nächste Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuervorauszahlung bezahlen sollen (oder konnten die am 10.03.2020 fällige nicht bezahlen)?

Dann wenden Sie (oder Ihr Steuerberater) sich an die Veranlagungsstelle für Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer und lassen Sie die fällige Vorauszahlung zunächst stunden.

Sie wissen jetzt schon, dass Sie in 2020 ein deutlich niedrigeres Einkommen haben werden als in 2019?

Dann ist es sinnvoll, zugleich mit dem Stundungsantrag eine Grobkalkulation für den Gewinn 2020 einzureichen und zu beantragen, dass die zukünftigen Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Auch dafür ist die Veranlagungsstelle zuständig.

Sie haben (alte) Steuerschulden, und können wegen Corona die Rückzahlungsraten nicht einhalten,so dass Ihnen deswegen die Vollstreckung droht?

Unternehmen, die unmittelbar von Corona betroffen sind, können beantragen, die Vollstreckung vorläufig auszusetzen. Währenddessen soll die Finanzverwaltung auch auf Säumniszuschläge verzichten. Gehen Sie mit Ihrem örtlichen Vollstreckungsbeamten in Verhandlung und verdeutlichen Sie ihm, dass Sie unmittelbare Liquiditätsprobleme wegen Corona haben. Bitte werden Sie unbedingt aktiv.

Bei diesen Themen hilft Ihnen hoffentlich Ihre Steuerberaterin.

Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, zu prüfen, ob / wie Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit einführen können oder wenn Sie mit Ihrer Bank über ein Liquiditätshilfe-Darlehen verhandeln möchten, oder es coronabedingt Stress mit Kunden oder Lieferanten gibt. Schreiben Sie uns an covid19@arfmann-recht.de.

#digitaleNestwaerme

Informationsstand: 17.03.2020