LANDKREIS SÜDLICHE WEINSTRAßE ERLÄSST ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR KONTAKTREDUZIERUNG

RHEINLAND-PFALZ STAATLICHE MAßNAHMEN

Nach der Allgemeinverfügung sind nun Gaststätten, alle Hütten im Pfälzer Wald, Eisdielen etc. zu schließen. Neben Kultureinrichtungen wie Opern- und Konzerthäuser müssen nun auch öffentliche und private Sporteinrichtungen schließen.

Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Apotheken, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte u.ä. dürfen geöffnet bleiben. Auch Dönerläden und Imbissbuden dürfen offen bleiben. Allerdings müssen diese Einrichtungen Hygieneauflagen erfüllen und den Zutritt der Kunden steuern, um Warteschlangen zu vermeiden.

Beim Verkauf von Obst, Gemüse und Backwaren müssen künftig Handschuhe und/oder Zangen zu verwenden. An sämtlichen Kassen sind geeignete “Spuckschutzeinrichtungen” anzubringen und Maßnahmen zum Schutz des Kassenpersonals zu treffen.

Die Durchführung von Blutspenden sind weiterhin erlaubt und es sind besondere hygienische Vorkehrungen zu treffen.

Hier der Link zur Verfügung: https://www.suedliche-weinstrasse.de/media/docs/aktuelles/amtsblatt/2020/amtsblatt16_2020.pdf

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