DIE ERNTEHELFER DÜRFEN KOMMEN – MIT AUFLAGEN

ARBEIT BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHE MAßNAHMEN

Viele sahen den Spargel in Gefahr: Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Grenzen dicht und die dringend benötigten Erntehelfer dürfen nicht mehr einreisen. Eine Großzahl der davon betroffenen Landwirte befürchten dadurch ihren Betrieb einstellen zu müssen und bangen um ihre finanzielle Existenz. Nun reagiert die Politik auf die Hilferufe der Wirtschaft.

Einreise ja – aber die Gesundheit geht weiterhin vor

Erntehelfer, insbesondere aus Osteuropa, dürfen nun doch einreisen und die Landwirte bei der Ernte unterstützen. Dabei müssen die Landwirte in ihrem Betrieb trotzdem weiterhin die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Sie sind auch dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beschäftigten die Abstandsregeln und Hygienebestimmungen konsequent befolgen.

Einreise mit Hindernissen

Es ist trotz der Möglichkeit der Einreise damit zu rechnen, das verstärkte Kontrollen der Erntehelfer stattfinden. Es kann also weiterhin zu Verzögerungen kommen. Zwischenzeitliche Unterstützung können die Landwirte dann nur noch zusätzlich von Helfern bekommen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Flüchtlinge und Asylbewerber

Nach derzeitiger Sachlage dürfen nicht nur solche Asylbewerber und Flüchtlinge in der Landwirtschaft beschäftigt werden, deren Status anerkannt ist. Auch Asylbewerber im Asylverfahren und Geduldete, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihrer bisherigen Arbeit nicht nachkommen können oder die keine Arbeitsstelle haben, können nun schnell für die aktuelle Saison in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Dass die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, erklärte Minister Thomas Strobl (siehe hier).

Auch die Bundesminister verfahren so. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte am 02.04.2020 ihr Konzept vor, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen (siehe hier).

Kontrollen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

Damit trotz der Einreiselockerung die Bevölkerung vor weiteren Infektionen durch das Corona-Virus geschützt wird, gelten strenge Einreiseregeln. Die Saisonarbeiter müssen beispielsweise folgende Hygienestandards erfüllen oder durchlaufen:

  • Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen.
  • Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt.
  • Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne)
  • Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. Mundschutz, Handschuhe zu tragen.
  • Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität.
  • Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.

Dies bürdet den Landwirten viele Pflichten auf, für deren Einhaltung sie grundsätzlich Sorge zu tragen hat. Erfüllen sie aber die genannten Anforderungen, dürfen sie mit Unterstützung der Saisonarbeiter und Erntehelfer sofort loslegen. Gerne beraten und begleiten wir Sie bei der rechtlichen Umsetzung der Auflagen und der Organisation Ihres Betriebs von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zuschüsse.

Fragen zu den Voraussetzungen der Einreise beantworten wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne und unterstützen Sie bei rechtlichen Problemen.

#digitaleNestwaerme

Informationsstand: 04.04.2020, 15:00 Uhr