BADEN-WÜRTTEMBERG STUNDET MIETEN

MIETE

Das Land Baden-Württemberg wird Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften ab sofort zinslos stunden, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten.

Zu den Pächtern des Landes gehören beispielsweise Gastronomiebetriebe in staatlichen Schlössern, Unternehmen in Büroräumen, Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken wie auch Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Immobilien der Baden-Württemberg -Stiftung.

Betroffene Unternehmen und Personen sollen sich direkt per Telefon oder E-Mail an ihnen bekannten Kontaktpersonen in den zuständigen Ämtern von Vermögen und Bau, den Staatlichen Schlössern und Gärten oder den für die Immobilien der Baden-Württemberg-Stiftung zuständigen Verwalter wenden, um die Mietstundung zu vereinbaren.

Die Stundungsmöglichkeit gilt auch für private Mieterinnen und Mieter in Landesgebäuden, wenn die Mieter beispielsweise durch vom Arbeitgeber verordnete Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie die Miete derzeit nicht zahlen können.

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