AUSNAHMEREGELUNGEN IM ARBEITSZEITRECHT

ARBEIT

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat mit einem Schreiben an die zuständigen Behörden umfangreiche Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht veranlasst. Die Ausnahmeregelungen sehen vor, dass in systemrelevanten Tätigkeiten, die für die Daseinsvorsorge oder zur Bekämpfung der Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 wichtig sind, auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Zudem kann in diesen Tätigkeiten die tägliche Höchstarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden.

Systemrelevante Tätigkeiten

Zu den systemrelevanten Tätigkeiten zählen beispielsweise:

  • das Kommissionieren von Waren und Befüllen von Regalen im Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel,
  • die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten durch Arztpraxen,
  • labordiagnostische Tätigkeiten und mobile Testcenter,
  • die Produktion von Desinfektionsmitteln und Mundschutz.
  • Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen,
  • Tätigkeiten in Behörden, bei Energie- und Wasserversorgern und in der Abfall- und Entsorgungsbetrieben.

Die Regelung tritt nach örtlicher Bekanntmachung durch die zuständigen Behörden in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juni 2020. Die betroffenen Betriebe müssen keinen Antrag stellen.

  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Frage, ob bei Ihnen die Regelung bereits in Kraft tritt bzw. ob Sie und Ihr Unternehmen „systemrelevante Tätigkeiten“ ausüben.

Nachfrageschwankungen ausgleichen

Mit dieser Regelung reagiert das Wirtschaftsministerium auf die dynamische Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2. Diese hat dazu geführt, dass durch Vorratskäufe bestimmte Waren des täglichen Bedarfs nicht immer lückenlos verfügbar waren. Bestimmte Produkte wie Desinfektionsmittel und Mundschutz sind zeitweise nur begrenzt lieferbar. Die Regelung soll es ermöglichen, diese Nachfrageschwankungen auszugleichen.

Darüber hinaus ist aufgrund der Schließungen von Kindergärten und Schulen, Grenzschließungen, Quarantänemaßnahmen, aber auch aufgrund einer mutmaßlich weiter ansteigenden Zahl von Erkrankten ein verstärkter Personalmangel in vielen Bereichen zu erwarten. Da zugleich das Gesundheitswesen vor erheblichen zusätzlichen Belastungen steht, werden in diesem und in allen anderen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge neben Sonn- und Feiertagsarbeit auch längere tägliche Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden ermöglicht. Damit können mögliche Personalengpässe mit dem verbleibenden Personal besser kompensiert werden und die Funktion und Leistungsfähigkeit in systemrelevanten Tätigkeiten gesichert werden.

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