VORÜBERGEHENDER KÜNDIGUNGSAUSSCHLUSS FÜR MIETVERTRÄGE

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Notfallgesetzgebung auch einen Gesetzesentwurf zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Mietrückständen für alle Mietverhältnisse, unabhängig davon, ob Wohnung, Gewerberaum oder Grundstücke betroffen sind, vorgelegt. Voraussetzungen Betroffen sind Mieten, die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 fällige werden; die Nichtleistung muss auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen; Glaubhauftmachung des Zusammenhangs […]

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