STADT FREIBURG ERLÄSST BETRETUNGSVERBOT FÜR ÖFFENTLICHE ORTE

BADEN-WÜRTTEMBERG

Mit Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 hat die Stadt Freiburg das Betreten öffentlicher Orte untersagt.

Öffentliche Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen dürfen nicht mehr betreten werden, es sei denn, das Betreten ist ausnahmsweiße gestattet.

Ausnahmen sind beispielsweise Einkäufe zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs (Lebensmittel, Meidkamente und ähnliches) oder wenn das Betreten dem Zweck dient, Kinder in einer Notbetreuung unterzubringen oder medizinische Heilbehandlungen vorzunehmen.

Eine Ausnahme stellt es auch dar, wenn mann öffentliche Orte im Freien alleine, zu zweit, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren betreten werden sollen.

Wem es ausnahmsweise gestattet ist, öffentlichen Raum zu betreten, muss zu anderen Personen einen Abstaand von mindestens 1,5m einhalten.

Hier der Link zu der Allgemeinverfügung: https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E235132297/1531813/2020-03-19_AllgV_BetretungsverbotOeffentlicheOrte.pdf

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