SONDERZAHLUNGEN 2020 STEUERFREI

ARBEIT

Arbeitgeber habe im Jahr 2020 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmer als Dankeschön für ihre Arbeit in der Corona-Krise Sonderzahlungen zu leisten, die bis zu einer Höhe von 1.500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

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