SOFORTHILFE-PROGRAMM IN RHEINLAND-PFALZ

GELD RHEINLAND-PFALZ STAATLICHE MAßNAHMEN

Das Wirtschaftsministerium und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) haben mittlerweile das Antragsformular und weitere Unterlagen für die Soforthilfen des Bundes zur Gewährung von Überbrückungshilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige veröffentlicht. Die Zuschüsse können ab sofort beantragt werden. Der Antrag kann auf der Homepage bei der ISB https://isb.rlp.de/ und beim Wirtschaftsministerium https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/ heruntergeladen werden. Der Antrag hat einen Umfang von drei Seiten. Zusätzlich muss noch eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden. Die Einreichung des Antrags erfolgt per E-Mail: CSH@isb.rlp.de

Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9000 Euro erhalten. Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten.

Dieser Gastbeitrag stammt von:

Frank Armbruster, Wirtschafts- und Kreditmediator
KANZLEI | Konfliktmanagementberatung & Human Factors
Staatlich anerkannte Güte- und Streitbeilegungsstelle

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