LANDENSCHLIEßUNG ÜBER DIE OSTERFEIERTAGE

STAATLICHE MAßNAHMEN

An Karfreitag und Ostersonntag bleiben in Baden-Württemberg alle Geschäfte geschlossen. Das haben in Abstimmung mit dem Staatsministerium das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vereinbart. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird zeitnah entsprechend geändert.

Die Landesregierung hatte in der Corona-Verordnung geregelt, dass die nach der Corona-Verordnung nicht zu schließenden Einrichtungen (insbesondere Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte etc.) an allen Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. „Hintergrund der Regelung war und ist ausschließlich der Gesundheitsschutz bei der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Denn die Verteilung und Entzerrung des Kundenverkehrs bei Einkäufen ist essentiell, um die Infektionsgefahren zu verringern. Wir haben uns aber dazu entschieden, dass diese Ausnahmeregelungen nicht für Karfreitag und Ostersonntag gelten“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Freitag (03. April 2020) in Stuttgart.

Mittlerweile hat sich ohnehin gezeigt, dass der Handel von der Öffnungsregelung nur wenig Gebrauch macht, auch um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ruhetage zu ermöglichen.

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