GASTSTÄTTEN DÜRFEN AUF LIEFERUNG UND TAKE-AWAY UMSTELLEN

Besonders kalt erwischt hat die Corona-Epidemie fast alle Gaststättenbetreiber. Die Restaurantkette Vapiano musste sogar Insolvenz anmelden. Seit die Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, wird den Gastronomen grundsätzlich unter Strafandrohung untersagt, Gäste zu bewirten. Das Land Baden-Württemberg regelt das „Bewirtungsverbot“ in § 4 Abs. 1 Nr. 10 CoronaVO, das zunächst bis zum 19.04.2020 gilt. Doch […]

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