BAYERISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF BESTÄTIGT GESCHÄFTSSCHLIEßUNGEN – ABER MAHNT

Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hält die Corona-Verordnung Bayern bisher für rechtmäßig. Dies auch hinsichtlich der in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Ladenschließung, die vor allem Einzelhändler treffen. Aber auch eine Vielzahl anderer Unternehmer sowie Veranstalter sind durch die Corona-Verordnung betroffen. Der VGH hat in dem vorliegenden Eilverfahren durch Beschluss entschieden, dass die Corona-Allgemeinverfügung bisher den gesetztlichen Anforderungen […]

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