LOCKDOWN-LOCKERUNGEN BERGEN ABMAHNRISIKO
Die Landesregierungen haben beschlossen, die bisher erlassenen Beschränkungen schrittweise für Einrichtungen zu öffenen. Dies gilt zunächst u.a. für Bibliotheken, Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Ladengeschäfte, wobei hier die Beschränkung auf 800qm stark umstritten ist und in Hamburg bereits erfolgreich angegriffen wurde. Baden-Württemberg hat hierfür die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April erlassen. […]
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