LOCKDOWN-LOCKERUNGEN BERGEN ABMAHNRISIKO

STRAFE

Die Landesregierungen haben beschlossen, die bisher erlassenen Beschränkungen schrittweise für Einrichtungen zu öffenen. Dies gilt zunächst u.a. für Bibliotheken, Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Ladengeschäfte, wobei hier die Beschränkung auf 800qm stark umstritten ist und in Hamburg bereits erfolgreich angegriffen wurde. Baden-Württemberg hat hierfür die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April erlassen.

Auflagen

Die Lockerungen sind mit Auflagen verbunden. Was man bisher bereits von Lebensmittelgeschäften kennt, gilt nun auch für andere Einrichtungen. So ist die Kundenanzahl in Geschäften zu beschränken, es muss ein Mindestabstand zwischen den Kunden gewährleistet werden uns es müssen Hygienemaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter ergriffen werden.

Vorsicht vor UWG-Verstoß

Bei den beschlossenen Auflagen könnte es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handeln. Bei Verstoß gegen die Auflagen droht daher eine Abmahnung durch Konkurrenten, Wettbewerbs- oder Verbraucherverbänden. Ob eine solche Abmahnung tatsächlich vor Gericht Bestand haben kann, ist bislang noch nicht gerichtlich entschieden worden.

Verstoß kann teuer werden

Wer eine Abmahnung erhält, sieht sich im Zweifel damit konfrontiert, dass Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangt werden, die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt wird und eine -teure- gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen werden kann. Abmahnungen sind jedoch nicht das einzige Risiko, das bei einem Verstoß gegen Auflagen droht. Kommunale Ordnungsbehörden überwachen die Einhaltung der Verordnungen. Bei Verstößen gegen eine Auflage droht nicht nur ein Bußgeld, es können sogar Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein.

Falls Sie abgemahnt werden, sollten Sie keinesfalls vorschnell und unüberlegt eine Unterlassungserklärung abgeben, sondern anwaltlichen Beistand einholen. Falls Sie einen Bescheid erhalten haben, ist ebenfalls empfehlenswert zu prüfen, ob man sich gegen diesen zur Wehr setzen kann.

In jedem Fall wünschen wir Ihnen viel Durchhaltevermögen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert