ARBEITSZEITGESETZ WIRD FÜR SYSTEMRELEVANTE BERUFE AUSGESETZT
Die Bundesregierung plant eine neue Gesetzesänderung, die eine befristete Abweichung vom Arbeitszeitgesetz für bestimmte systemrelevante Berufe vorsieht. Das Vorhaben soll es ermöglichen, längere Arbeitszeiten auf bis zu 12 Stunden anzuordnen, Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden zu reduzieren sowie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten ermöglichen. Die “COVID19-Arbeitszeitverordnung soll befristet […]
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