LOCKDOWN-LOCKERUNGEN BERGEN ABMAHNRISIKO

Die Landesregierungen haben beschlossen, die bisher erlassenen Beschränkungen schrittweise für Einrichtungen zu öffenen. Dies gilt zunächst u.a. für Bibliotheken, Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Ladengeschäfte, wobei hier die Beschränkung auf 800qm stark umstritten ist und in Hamburg bereits erfolgreich angegriffen wurde. Baden-Württemberg hat hierfür die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April erlassen. […]

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GASTSTÄTTEN DÜRFEN AUF LIEFERUNG UND TAKE-AWAY UMSTELLEN

Besonders kalt erwischt hat die Corona-Epidemie fast alle Gaststättenbetreiber. Die Restaurantkette Vapiano musste sogar Insolvenz anmelden. Seit die Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, wird den Gastronomen grundsätzlich unter Strafandrohung untersagt, Gäste zu bewirten. Das Land Baden-Württemberg regelt das „Bewirtungsverbot“ in § 4 Abs. 1 Nr. 10 CoronaVO, das zunächst bis zum 19.04.2020 gilt. Doch […]

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