RHEINLAND-PFALZ ÄNDERT ANTRAGSUNTERLAGEN

GELD RHEINLAND-PFALZ

Der Antrag wurde nun von rheinland-pfälzischen Regierung in aktualisierter Form veröffentlicht. Aktualisiert wurden zudem „Bearbeitungshinweise“ und „FAQ“.

Folgende Bestimmungen für die Gewährung von Zuschüssen wurden nachgebessert:

  • Bisher war vorgegeben, dass das antragstellende Unternehmen mindestens seit dem 31.12.2019 am Markt gewesen sein muss – das Datum ist geändert in den 11.3.2020.
  • Die Inanspruchnahme von Grundsicherung / ALG II auch vor der Krise schließt die Beantragung der Soforthilfe nicht aus.
  • Die Forderung „Haupterwerb“ gilt nur für  Soloselbstständiger oder Freiberufler. In allen anderen Fällen ist auch eine Förderung bei Nebenerwerb möglich.

Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9.000 Euro erhalten. 

Unternehmen mit über 5 bis 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten.

Die aktuellen Unterlagen finden Sie hier zum Download https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Dieser Gastbeitrag stammt von:

Frank Armbruster (Wirtschafts- und Kreditmediator), berät seit über 20 Jahren in eigener Kanzlei und als staatlich anerkannte Güte- und Streitbeilegungsstelle Unternehmen und Führungskräfte im Konflikt- und Krisenmanagement. Zudem ist er Hochschuldozent und lehrt Kommunikation im Fachbereich Wirtschaft, Management und Recht. In seine Tätigkeiten bringt auch er seine langjährige Erfahrung als Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstand im Bereich Human Factors ein. Denn Kommunikation und Störungen gehören auch hier zum Tagesgeschäft. www.frankarmbruster.de

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