VERTRIEB VON SELBSTGENÄHTEN MASKEN

CHANCEN

Immer mehr kommt in die Diskussion, ob man nicht doch das Tragen von Schutzmasken verbindlich machen sollte. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das nicht ein Geschäftsmodell für diejenigen sein könnte, die gerade zuhause sitzen, sich langweilen und gut nähen können.

Also ist die Frage: Darf man selbstgenähte Masken jetzt auch an andere verkaufen, z.B. um den Kurzarbeiterlohn oder den Einkommensausfall aus dem Kleinbetrieb aufzubessern? Welche rechtliche Risiken ergeben sich für die Verkäufer:innen und was ist zu beachten?

Art der Masken

  • Wir sprechen hier nicht über zertifizierte Atemschutzmasken mit Filtern. Diese werden vor allem in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen benötigt und sollten daher von Privaten nicht eingekauft werden. Wenn jemand die Möglichkeit hätte, zertifizierte Atemschutzmasken herzustellen, gehe ich davon aus, dass er sie diesen Institutionen anbietet und nicht auf dem freien Markt dafür wirbt.
  • Wer Atemschutzmasken herstellt und dafür wirbt, dass man sich mit ihnen selbst vor Corona schützen kann, verstößt damit gegen das Medizinproduktegesetz und ggf. auch gegen das Heilmittelwerbegesetz – wenn die Atemschutzmasken nicht für diesen Zweck zertifiziert sind. Die Zertifizierung von selbstgenähten Masken ist sicherlich ausgeschlossen.
  • Der folgende Artikel beschäftigt sich also ausschließlich mit selbstgefertigten Masken aus Stoff, die dabei helfen sollen, damit die Trägerin oder der Träger z.B. beim Einkaufen möglichst nicht andere infiziert. Es geht also um Fremdschutz, nicht Eigenschutz!

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  • Wie schon oben geschrieben: Wichtig ist, dass man auf keinen Fall behauptet, dass die Masken einen Schutz vor Infektion durch andere bieten. Dazu gibt es keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse. Und man verstößt eben wie oben dargestellt gegen das Medizinproduktegesetz.
  • Solche Masken kommen jetzt gerade „in Mode“, weil sie unter Umständen die Ansteckungsgefahr reduzieren, wenn jemand sie trägt, der selbst infiziert ist. So eine Maske ist also eine Freundlichkeit gegenüber den Mitmenschen. Als solche kann man sie auch – vorsichtig – bewerben. Bitte geben Sie keinesfalls eine Garantie ab, dass die Maske Ansteckungsgefahr verhindert. Das wäre unlauterer Wettbewerb. Wenn Sie sagen, dass die Maske die Ansteckungsgefahr möglicherweise reduziert, weil sie die Verbreitung von Tröpfchen beim Husten oder Niesen vermindert, sind sie auf der sicheren Seite.
  • Wir empfehlen zusätzlich den Hinweis: „Bitte wiegen Sie sich mit der Maske nicht in falscher Sicherheit. Behalten Sie das empfohlene Händewaschen bei. Falls Sie mit anderen Menschen beim Tragen der Menschen in Kontakt gekommen sind: Nehmen Sie die Maske zuhause vorsichtig ab, werfen Sie sie in die Waschmaschine und waschen Sie sich danach die Hände – und zwar vorsichtig, damit Tröpfchen, die möglicherweise von Dritten darauf geflogen sind, nicht von der Maske auf Sie übertragen werden (die Frage, ob und wie stark Corona-Viren über Oberflächen übertragen werden können, ist wissenschaftlich noch nicht geklärt).
  • Notwendig ist, dass der Verkäufer über die Zusammensetzung seines Produkts informiert, ob es also aus Wolle, Baumwolle oder sonstigem Material besteht (Allergiegefahr)
  • Wichtig ist wie immer bei Werbung: bitte beachten Sie den Urheberschutz und das Recht am eigenen Bild. Die Texte und Abbildungen, die andere für ihre Werbung verwenden, dürfen nicht ohne Genehmigung des Urhebers verwendet werden. Außerdem dürfen Fotos von Personen (zB die Nachbarin, die ihre Maske trägt, und von der Sie einen Schnappschuss gemacht haben), nicht ohne deren Zustimmung verwendet werden.

Herstellung

Wenn ich mir so eine Maske schicken lassen würde, statt sie selbst herzustellen (ich kann nicht gut nähen ;-), würden mich außerdem noch folgende Punkte interessieren:

  • Wie stellt der Nähende sicher, dass er mich als Käuferin nicht infiziert? Werden die Masken also nach der Herstellung gekocht, um sie zu desinfizieren und kommen sie dann in eine sterile Tüte, damit ich sicher sein kann, dass ich (nachdem ich das Päckchen ausgepackt und mir die Finger gewaschen habe) keine Viren vom Nähenden zu mir kommen? Schließlich geht es um eine Maske, die ich mir über Mund und Nase lege… es ist noch nicht klar, wie lange Corona-Viren auf Oberflächen überleben, und ob ich mich darüber überhaupt infizieren kann. Trotzdem möchte ich kein Risiko eingehen.
  • Wie werden die Masken übergeben? Zum Teil werden Masken vor dem Supermarkt verteilt – wie wird gewährleistet, dass es dadurch nicht zur Infektion kommt – schließlich kann sich der Maskenempfänger gerade an dieser Stelle nicht die Hände waschen.

Produktion durch Arbeitnehmer zuhause

Wenn ein Arbeitnehmer Masken herstellt, um sie selbst zu vertreiben, muss er seinem Arbeitgeber diese Nebentätigkeit anzeigen. Der kann sie verbieten, wenn der Arbeitnehmer damit ihn Konkurrenz zu ihm tritt.

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, zuhause Masken herzustellen, weil er derzeit dort in Quarantäne sitzt, sind die normalen Arbeitsschutzgesetze anzuwenden. D.h. der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Heimarbeitsplatz den gesetzilchen Bestimmungen entspricht und die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet.

Preisgestaltung

Gegen Unternehmer, die zertifizierte Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu überhöhten Preisen verkaufen, wird bereits vorgegangen. Wer also selbstgenähte Schutzmasken verkauft, sollte dies zu einem angemessenen Preis tun. Angemessen ist ein Preis, der die Herstellungskosten (Stoff, Arbeitszeit, Strom, Miete für den Arbeitsplatz, Verwaltungsaufwand) abdeckt, außerdem einen angemessenen Gewinnzuschlag. Üblich sind im Textilhandel wohl ein Verkaufspreis, der doppelt so hoch ist wie der Verkaufspreis (also zB Herstellungskosten 5 Euro, Verkauf für 10 Euro). Bei einem Verkauf für 20 Euro fangen wir im vorgenannten Beispiel an über Wucher zu sprechen.

Sonstige rechtliche Themen rund für Neu-Unternehmer

  • Wer Masken gewerblich verkauft, ist einkommenssteuerpflichtig. Überschreitet er die steuerlichen Grenzen, fällt auch Umsatzsteuer an.
  • Wer die Masken online vertreibt, muss die üblichen Spielregeln des E-Commerce einhalten.

Dieser Artikel entstand aufgrund einer Diskussion in unserer täglichen Kanzleikonferenz. Kluge Ideen dazu beigetragen haben Nico Arfmann, Alex Stojek, Philipp Kümmerle und Melanie Gampp. Der Text und die unklugen Ideen sind von mir 😉