BADEN-WÜRTTEMBERG ÄNDERT DAS AUFENTHALTS- UND VERSAMMLUNGSVERBOT

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus überarbeitet. Die Änderungen gelten ab Sonntag, den 29.03.2020. Die Änderungen betreffen insbeondere das Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum sowie den Betrieb von Poststellen. Außerdem hat der Verorndnungsgebere Ordnungswidrigkeitsvorschriften im Sinne des §73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes in der […]

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