KOSTENLOSE COVID-19-RECHTSBERATUNG FÜR DIE KREATIV-, MEDIEN- UND EVENTBRANCHE

SERVICE

Wir von ARFMANN Rechtsanwälte bieten im Zusammenhang mit Fragen zur Corona-Krise eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Hier haben Unternehmen sowie freiberuflich Tätige der Kreativ- und Medienwirtschaft und Eventbranche die Gelegenheit, sich über die rechtlichen Folgen, aber auch Chancen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu informieren.

  • Wird das Unternehmen bezahlt, wenn Auftraggeber wegen der Corona-Krise Aufträge und Termine absagen?
  • Wie beantragt man erfolgreich Kurzarbeitergeld?
  • Wird Gewerberaummiete fällig, wenn man die angemieteten Räume (z.B. als Restaurant) aufgrund behördlicher Anordnung nicht nutzen darf?
  • Welche finanziellen Hilfen gibt es vom Staat für die betroffenen Unternehmen?

Wenn die Unternehmen ihre Rechte kennen, sind sie in der Lage maßvoll nicht nur aufs eigene Recht zu schauen, sondern auf einen fairen Ausgleich zwischen den eigenen Interessen und den Interessen der anderen Beteiligten zu achten. Schließlich wollen wir alle auch nach der Krise noch gedeihlich zusammenarbeiten.

Wer die kostenlose Erstberatung nutzen möchte, meldet sich bei uns am besten per E-Mail unter covid19@arfmann-recht.de

Für die Vorbereitung des Beratungsgesprächs ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Fragen in Ihrer E-Mail-Anfrage kurz skizzieren. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren mit Ihnen einen Telefontermin.


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