MELDEPFLICHTEN NACH DEM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie effektiv bekämpfen zu können, bestehen für Ärzte, Krankenhäuser und anderen Einrichtungen, beispielsweise Labore und Heilpraktiker, umfangreiche Meldepflichten gegenüber den Gesundheitsämtern. Die Meldepflichten ergeben sich dabei aus den detaillierten Regelungen der §§ 6, 7, 8 und 9 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § […]

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