KURZARBEIT – WAS ARBEITGEBER JETZT BEACHTEN MÜSSEN

Das ist neu Wegen Covid-19 wurden Sonderregelungen zur Erleichterung zum Bezug von Kurzarbeit erlassen. Die wichtigste Änderung ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld schon dann besteht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von 10 Prozent haben. Neu ist nun auch, dass Sozialversicherungsbeiträge für die weggefallenen Arbeitsstunden zu 100 % erstattet werden. Außerdem müssen […]

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