MIETRECHTLICHE FRAGEN IN ZEITEN VON COVID19

MIETE

Neben arbeitsrechtlichen Fragenstellungen werden sich viele Unternehmen auch fragen, was passiert, wenn die Miete für die Geschäftsräume wegen des Umsatzrückgangs nicht mehr gezahlt werden kann.

  • Muss überhaupt Miete gezahlt werden, auch wenn der Betrieb geschlossen wird?
  • Droht eine fristlose Kündigung, wenn die Miete nicht mehr gezahlt werden kann?
  • Kann man sich von einem langfristigen und zu teuren Mietvertrag lösen?
  • Gibt es staatliche Hilfen oder Entschädigungsleistungen?

Diese Fragen lassen sich leider nicht immer einfach beantworten. Hier kommt es darauf an, welches Gewerbe Sie betreiben, auf welcher Grundlage die Betriebsschließung oder -einschränkung beruht und welche mietvertraglichen Regelungen es gibt.

In Bezug auf staatliche Hilfen besteht derzeit nur die Möglichkeit, auf das IfSG zurückzugreifen. Über konkrete Hilfen für Mieter wurde seitens der Bundesregierung bislang noch keine Entscheidung getroffen. Diesbezüglich werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

Unabhängig von er rechtlichen Einordnung ist es jedoch das wichtigste, dass Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen und die Situation mit ihm besprechen.

Wir beraten Sie gerne bei der Prüfung der Rechtslage bezüglich Ihres speziellen falls und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Schreiben Sie uns an covid19@arfmann-recht.de.

Informationsstand: 19.03.2020, 8:30 Uhr

Autorin: Susanne Lersch

#digitaleNestwaerme

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